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Neophyten - Entsorgung

16. April 2024

Neu in Lostorf ab sofort erhältlich:
Spezialsammelsäcke zur unentgeltlichen Entsorgung von invasiven Neophyten

 

  • Invasive Neophyten gehören nicht in die Grünabfuhr. Sie müssen wie der Kehricht verbrannt werden. Nur so kann die unabsichtliche Verbreitung dieser Pflanzenarten bei der Verteilung des Feldrandkomposts verhindert werden.
  • Auf der Gemeindeverwaltung können transparente 60-Liter Sammelsäcke gratis bezogen werden. Dazu abgegeben wird die Broschüre «Invasive Neophyten und einheimische Arten» des Kantons Solothurn, sie gibt wertvolle Hinweise zu den Arten und ihrer Bekämpfung.
  • Die mit invasiven Neophyten gefüllten Säcke dürfen unentgeltlich (ohne Kehrichtmarken) der wöchentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
  • Die Finanzierung von Transport und Entsorgung erfolgt über das kommunale Abfall-Spezialkapital.

 

Spezialabfallsäcke, die anderes Material als invasive Neophyten enthalten, werden von der Kehrichtabfuhr stehengelassen. Die Mitnahme erfolgt in solchen Fällen erst, wenn sie regulär mit zwei Kehrichtmarken frankiert wurden.

Invasive Neophyten, die mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden müssen:

  • Drüsiges Springkraut
  • Riesenbärenklau (bei der Bekämpfung Schutzmassnahmen beachten!)
  • Schmalblättriges Greiskraut
  • Asiatischer Staudenknöterich
  • Nordamerikanische Goldruten
  • Sommerflieder
  • Kirschlorbeer
  • Einjähriges Berufkraut
  • Götterbaum
  • Armenische Brombeere

 

Zuständig für Fragen oder Meldungen grösserer Vorkommen von invasiven Neophyten auf dem Gemeindegebiet: Frau Gaby Beriger, Präsidentin Umweltkommission, Tel. 062 298 25 77 oder gberiger@hin.ch

Neophytensack