
Pressebericht Gemeinderat v. 22.11.2018Budget 2019 Das Budget 2019 wurde im Gemeinderat an drei Sitzungen intensiv beraten. Anfänglich waren Mehrausgaben von rund CHF 696‘000 zu verzeichnen gewesen. Wünschenswerte Anschaffungen wurden deshalb grösstenteils zurückgestellt oder noch nicht zwingende Sanierungen um ein Jahr verschoben. Dies war aber nur dank intensiven Sparanstrengungen der Kommissionen und des Gemeinderates möglich. Das Budget 2019 weist bei einem Ertrag von CHF 16‘832‘700 und einem Aufwand von CHF 17‘057‘500 ein vertretbares Defizit von CHF 224‘800 auf. In den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Bildung fällt der Nettoaufwand im Budget 2019 tiefer aus als 2018. Gegenüber dem Vorjahr sind in folgenden Bereichen grössere Mehraufwendungen zu erwarten: Soziale Sicherheit CHF 230‘000, Kreisschule Mittelgösgen CHF 109‘000, Unterhalt Strassen und Verkehrswege CHF 26‘900, Ergänzungsleistungen CHF 17‘000. Das Budget 2019 wurde vom Gemeinderat einstimmig gutgeheissen. Kein Gemeindesteuerskonto Die Gemeindeversammlung hat am 9. September 2014 beschlossen, dass die Gemeinde einen Skonto gewähren kann. Dieser darf nicht mehr als 0.5 % über dem Mittelzins zwischen Sparkontozins der Raiffeisenbank Mittelgösgen und Zins für die 1. variable Hypothek bei der Raiffeisenbank Mittelgösgen per 1. Mai des laufenden Jahres liegen. Die jährlich stattfindende Budget-Gemeindeversammlung beschliesst, ob im darauffolgenden Jahr ein Skonto gewährt wird und legt dessen Höhe fest. In Anbetracht der finanziell weiterhin sehr angespannten Situation schlägt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einstimmig vor, auch für das Jahr 2019 keinen Skonto zu gewähren. Gemeindesteuersatz bleibt im Moment unverändert Es wird auch in Zukunft nicht einfacher werden, sämtliche Kosten mit dem aktuellen Steuersatz von 109 % abzudecken. Es gibt verschiedene Faktoren, die zu Mehrausgaben führen, welche nicht beeinflusst werden können oder auch vorgegeben werden. Zudem müssen an der Gemeindeinfrastruktur auch Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden, was zu Mehrkosten führt. Aufgrund des vorliegenden Budget 2019 wäre eigentlich einer Steuererhöhung von ca. 2 % erforderlich. In den vergangenen drei Jahren schloss die Rechnung aber jeweils immer besser als budgetiert ab. Gemeinderat und Finanzplankommission sind deshalb der Ansicht, dass für das Jahr 2019 ein Steuerfuss von unverändert 109 % vertretbar und in dieser Höhe belassen werden kann. Wegen den geplanten Investitionen in den Folgejahren wird man aber mittelfristig vermutlich nicht um eine Steuererhöhung herumkommen. Im weiteren hat der Rat bestimmt, dass
Kalibervergrösserung Kanalisationsleitung Stüsslingerstrasse In diesem Jahr kam es in kurzer Folge zu mehreren Wassereinbrüchen an der Stüsslingerstrasse (Bereich der Liegenschaften Nr. 2 und 4) und im südlichsten Abschnitt der Trottenackerstrasse. Wegen der starken Bodenversiegelung und den Starkregenfällen ist es in diesem Gebiet zu einem Rückstau in der Kanalisation gekommen. In diesem Bereich besteht an der Abwasserleitung gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Bedarf einer Kalibervergrösserung von einer 600 mm auf eine 700 mm Leitung auf einer Länge von ca. 70 m. Abklärungen mit dem verantwortlichen Ingenieurbüro haben ergeben, dass die Kalibervergrösserung die Problematik des Rückstaus der Kanalisation in diesem Bereich beheben würde. Die Umsetzung dieses Teilbereichs ist möglich, auch wenn der Ausbau derselben Leitung weiter südlich an der Bachstrasse noch nicht erfolgt ist. Das Ingenieurbüro hat das vorliegende Projekt zusammen mit einer Kostenschätzung erarbeitet, welches man baldmöglichst umsetzen möchte. Der Gemeinderat hat das Kreditbegehren für die Kalibervergrösserung der Kanalisationsleitung in der Stüsslingerstrasse im Betrag von CHF 125‘000.00 einstimmig genehmigt, vorbehalten bleibt die Zustimmung durch den Souverän. In Kürze
Lostorf, 22. November 2018 EINWOHNERGEMEINDERAT LOSTORF Der Gemeindeschreiber: Markus von Däniken
![]() Datum der Neuigkeit 23. Nov. 2018
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