Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr, in der Regel in der Aula des Schulhauses 1912 zusammen.
Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch Publikation im "Niederämter Anzeiger" und mittels Botschaft, welche in alle Haushaltungen verteilt wird. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung können auf dem Gemeindepräsidium eingesehen werden. Gemeinderechnung und -voranschlag werden auf Verlangen zugestellt oder können bei der Finanzverwaltung bezogen werden. Ausserdem erfolgen Informationen zu den Gemeindeversammlungen auf der vorliegenden Internet-Seite der Gemeinde.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung erlässt und ändert die Gemeindeordnung und alle rechtsetzenden Gemeindereglemente. Sie beschliesst ausserdem: den Voranschlag und den Steuerfuss die Rechnung Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig bis 1'000'000 Franken oder jährlich wiederkehrend 100'000 Franken nicht übersteigen Spezialfinanzierungen zweckgebundene Mittel und ihre Erträge Gründung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten und Unternehmungen Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinden dienen Beitritt oder Austritt zu einem Zweckverband Namen und Wappen der Gemeinde Schaffung von weiteren Vollämtern Die Gemeindeversammlung übt weiter die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus. |
| Kompetenzen: | Kompetenzen: Siehe unter "Aufgaben" |
| Voraussetzungen: | Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lostorf. Stimmberechtigt sind hingegen nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in Lostorf ihre Schriften hinterlegt und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. |
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