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Regionale Bevölkerungsschutzkommission Niederamt

Die Bevölkerungsschutzkommission Niederamt (BSKN) besteht aus je einem Mitglied der Gemeinden:

Däniken, Eppenberg-Wöschnau, Gretzenbach, Lostorf, Niedergösgen, Obergösgen, Schönenwerd, Stüsslingen, Walterswil und Winznau.

In der Regel mit dem Gemeindepräsidium oder dem für die Öffentliche Sicherheit zuständigen Gemeinderatsmitglied.

Der Stabschef des Regionalen Führungsstabes Niederamt (RFSN) und der Kommandant der Regionalen Zivilschutzorganisation Niederamt (RZSON) gehören der Kommission als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an. Die Kommission konstituiert sich selbst. Pro Vertreter wird ein Ersatzmitglied bestimmt.

Der Kommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

a) Oberaufsicht über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz in den Vertragsgemeinden;

b) Genehmigung der Ausführungsbestimmungen von RFSN und RZSON;

c) Definition der Vorgaben für den Bevölkerungsschutz;

d) Vorbereitung und Antragstellung betreffend der gemeinsamen Finanzierung der Aufwendungen von RFSN und RZSON (Budget und Rechnung) zuhanden der zuständigen Gemeindeinstanzen. Massgebend für die Kostenaufteilung ist die Einwohnerzahl jeder Gemeinde vom 31. Dezember des Vorjahres;

e) Wahl der Mitglieder des Regionalen Führungsstabes (RFSN), des Kommandanten des Zivilschutzes, seinen Stellvertretern und der Zivilschutzstellenleiterin;

f) Wahl der Leitgemeinde und der Rechnungsprüfungskommission einer Vertragsgemeinde;

g) Überprüfung und Beschlussfassung über die Anträge der RZSON betreffend Bauprogramm, Verabschiedung aller Pflichtenhefte der gewählten Funktionäre;

i) Genehmigung des Jahresberichtes des Stabschefs RFSN und des Kommandanten der RZSON;

j) Genehmigung des Gehaltregulativs für RFSN und RZSON;

k) Regelmässige Information der Gemeinderäte und der Bevölkerung.

Kontakt

Regionale Bevölkerungsschutzkommission Niederamt
Dolenweg 10
4655 Stüsslingen

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