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Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

Sie können gratis in die Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Gesammelt werden entsorgungspflichtige Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren (Neonröhren), Energiesparlampen, LED-Lampen und alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen und Leuchten (z.B. Stehleuchten). Die Leuchtmittel gehören nicht in die Glassammlung oder den Kehricht (sie enthalten teilweise giftige Schwermetalle)

Nicht in dse Fraktion gehörenie: Karton, Kleber und sonstige Anhaftungen an oder um die Leuchten, normale Glühbirnen oder Halogenlampen. Sie können dem Kehricht mitgegeben werden.

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