Inhalt

Strafregister - Strafregisterauszug

Am 1. Januar 2000 sind die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister ersetzt worden. Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister neu vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das BJ ist somit die einzige Anlaufstelle für einen Auszug aus dem zentralen Strafregister.

Den Strafregisterauszug können Sie online beim Bundesamt für Justiz www.strafregister.admin.ch bestellen. Den Strafregisterauszug können Sie aber auch auf der Poststelle Lostorf bestellen.
Die Gemeindeverwaltung verfügt hingegen über keine Formulare mehr!

Beachten Sie bitte unbedingt die nachstehenden Weisungen für den Bezug eines Strafregisterauszuges. Ansonsten kann Ihnen der Auszug leider nicht ausgestellt werden.

Personalien
Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person verlangt werden (Art. 363 StGB). Soll der Strafregisterauszug an jemanden anderen versandt werden (z.B. Arbeitgeber, Behörden), erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Auftrag.

Gebühr
Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.– (Verordnung des EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement) über die Gebühren für Strafregisterauszüge an Privatpersonen).
Preis: CHF 20.00

Preis

20.00