Inhalt

Steuerrechtliche Auskünfte

Auskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern.


Steuererklärung
Die Steuererklärungen werden durch das Verwaltungsrechenzentrum AG, St. Gallen, maschinell verpackt und verschickt.

Neu ab dem Jahr 2006
Die Steuererklärung kann nicht mehr bei der Gemeindekanzlei Lostorf, sondern muss direkt beim Kantonalen Steueramt Solothurn eingereicht werden. Dazu befindet sich ein adressiertes und frankiertes Couverts in der Beilage zu jeder Steuererklärung.
Fristerstreckungsgesuche für die Steuererklärung sind ab 2006 ebenfalls nicht mehr der Gemeinde einzureichen. In der Beilage zur Steuererklärung befindet sich ein Gesuch um Verlängerung der Eingabefrist. Dieses ist zwingend beim Kanton Solothurn einzureichen.

Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist können bis spätestens 31. März beantragt werden. Fristverlängerungen bis 31. Juli sind kostenlos, darüber hinausgehende Fristverlängerungen kosten 30 Franken.

Mahnungen für nicht innerhalb der Frist eingehende Steuererklärungen werden mit einer Gebühr von 50 Franken belastet!


Steuerbezug
Die Gemeindesteuern und Feuerwehr-Ersatzabgabe werden in drei Teilbeträgen sowie mit der Schlussabrechnung erhoben.


  • 1. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 30. April
  • 2. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 30. Juni
  • 3. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 30. Sept.
  • Schlussabrechnung zahlbar, innert 30 Tagen

Wer bis zum 30. April des laufenden Jahres den sich aus dem vorjährigen Steuerbezug ergebenden Steuerbetrag voll bezahlt, erhält einen Skonto, welcher jährlich an der Budget-Gemeindeversammlung festgelegt wird.

Im Skonto mitberücksichtigt und damit abgegolten ist ein allfällig geschuldeter Vergütungszins für zuviel bezahlte Vorbezüge bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

Auf verspäteten Zahlungen der Raten und der Schlussabrechnung werden Verzugszinsen berechnet!


Allgemeines:
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden, zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt