Tageskarten Reservation: Datum Auswahl
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Gewünschte Anzahl Tageskarten erhältlich |
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Weniger Tageskarten als die gewünschte Anzahl erhältlich |
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Keine Tageskarten mehr erhältlich |
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Ist der gewünschte Tag bereits ausverkauft? Folgende Gemeinden in der Region verkaufen ebenfalls unpersönliche SBB-Generalabonnemente: DÄNIKEN, DULLIKEN, ERLINSBACH SO und AG, NIEDERGÖSGEN, OBERGÖSGEN, OLTEN, STARRKIRCH-WIL und WINZNAU (es gelten die jeweiligen Abgabebedingungen der Gemeinde).
Die Einwohnergemeinde Lostorf bietet seit 01. Juli 1995 in erster Linie der Lostorfer Bevölkerung 2 unpersönliche "SBB-Tageskarten Gemeinde" der 2. Klasse an.
Damit leistet sie einen aktiven Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Für die "Tageskarte Gemeinde" ist kein Halbtax-Abonnement der SBB notwendig. Mit der "Tageskarte Gemeinde" steigen Sie in den nächsten Zug und haben freie Fahrt auf über 18’000 Kilometer SBB-Strecken und den meisten Privatbahnen. Sie ist ausserdem Ihre Freikarte für Postautos, Schiffe sowie Trams und Busse in vielen Schweizer Städten und Agglomerationen. Bei Fahrten mit vielen Bergbahnen erhalten Sie damit Vergünstigungen.
Mit Ihrer Reservation bestätigen Sie, dass Sie die nachstehenden Abgabebedingungen akzeptieren.
Es gelten folgende Abgabebedingungen:
1) Die Kosten pro Tageskarte betragen Fr. 35.-- (seit 01.07.2004).
2) Die Tageskarten-Gemeinde werden in erster Linie den Einwohnern von Lostorf für maximal zwei aufeinanderfolgende Tage abgegeben.
3) Die bestellten Tageskarten müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Reservation auf der Gemeindekanzlei bezogen und bezahlt werden. Andernfalls erlischt die Reservation.
4) Auswärtige Personen können Tageskarten frühestens 1 Tag vor Reiseantritt telefonisch reservieren und beziehen.
5) Reservationen werden frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum entgegengenommen.
6) Es können pro Jahr mehrere Tageskarten bezogen werden.
7) Für die Reservierung der Tageskarten ist der Eingang der Anmeldung auf der Gemeindekanzlei massgebend.
8) Für reservierte und später, vor Abholung, wieder annullierte Tageskarten ist der volle Preis zu entrichten, ausser, die Tageskarten können noch anderweitig verkauft werden.
9) Die Gemeindekanzlei übernimmt bei der Internet-Reservation für versehentlich nicht erfolgte Eintragungen oder Abweichungen sowie fehlerhafte Ausführung, Druckfehler u.ä. keine Verantwortung und Haftung.
10) Für verlorene oder gestohlene Tageskarten schliessen wir jede Haftung aus. Nach Erhalt der Tageskarte haftet der Inhaber bei allfälligem Verlust oder Diebstahl.
11) Bezogene Tageskarten werden von der Gemeindekanzlei nicht zurückgenommen.