Datenschutz FAQImpressumIndexLinksSBB-TageskartenHome

Aktuelles
Bildung
Bürgergemeinde
Gewerbe
Kirchen
Kommunikation
Politik
Portrait
Schloss Wartenfels
Sicherheit
Soziales
Tourismus
Vereine
Verwaltung
Abfall
Ämter
Dienstleistungen
Gebühren
Lebenslagen
Online-Schalter
Personenregister
Publikationen
Reglemente
SBB-Tageskarten

Druck Version PDF

Tageskarten Reservation: Datum Auswahl

Anzahl Tageskarten wählen:

Legende:

       Gewünschte Anzahl Tageskarten erhältlich
       Weniger Tageskarten als die gewünschte Anzahl erhältlich
       Keine Tageskarten mehr erhältlich
  
Einen Monat zurück Einen Monat vorwärts
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930   
Ist der gewünschte Tag bereits ausverkauft? Folgende Gemeinden in der Region verkaufen ebenfalls unpersönliche SBB-Generalabonnemente: DÄNIKEN, DULLIKEN, ERLINSBACH SO und AG, NIEDERGÖSGEN, OBERGÖSGEN, OLTEN, STARRKIRCH-WIL und WINZNAU (es gelten die jeweiligen Abgabebedingungen der Gemeinde).


Die Einwohnergemeinde Lostorf bietet seit 01. Juli 1995 in erster Linie der Lostorfer Bevölkerung 2 unpersönliche "SBB-Tageskarten Gemeinde" der 2. Klasse an.

Damit leistet sie einen aktiven Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Für die "Tageskarte Gemeinde" ist kein Halbtax-Abonnement der SBB notwendig. Mit der "Tageskarte Gemeinde" steigen Sie in den nächsten Zug und haben freie Fahrt auf über 18’000 Kilometer SBB-Strecken und den meisten Privatbahnen. Sie ist ausserdem Ihre Freikarte für Postautos, Schiffe sowie Trams und Busse in vielen Schweizer Städten und Agglomerationen. Bei Fahrten mit vielen Bergbahnen erhalten Sie damit Vergünstigungen.

Mit Ihrer Reservation bestätigen Sie, dass Sie die nachstehenden Abgabebedingungen akzeptieren.


Es gelten folgende Abgabebedingungen:

1) Die Kosten pro Tageskarte betragen Fr. 35.-- (seit 01.07.2004).

2) Die Tageskarten-Gemeinde werden in erster Linie den Einwohnern von Lostorf für maximal zwei aufeinanderfolgende Tage abgegeben.

3) Die bestellten Tageskarten müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Reservation auf der Gemeindekanzlei bezogen und bezahlt werden. Andernfalls erlischt die Reservation.

4) Auswärtige Personen können Tageskarten frühestens 1 Tag vor Reiseantritt telefonisch reservieren und beziehen.

5) Reservationen werden frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum entgegengenommen.

6) Es können pro Jahr mehrere Tageskarten bezogen werden.

7) Für die Reservierung der Tageskarten ist der Eingang der Anmeldung auf der Gemeindekanzlei massgebend.

8) Für reservierte und später, vor Abholung, wieder annullierte Tageskarten ist der volle Preis zu entrichten, ausser, die Tageskarten können noch anderweitig verkauft werden.

9) Die Gemeindekanzlei übernimmt bei der Internet-Reservation für versehentlich nicht erfolgte Eintragungen oder Abweichungen sowie fehlerhafte Ausführung, Druckfehler u.ä. keine Verantwortung und Haftung.

10) Für verlorene oder gestohlene Tageskarten schliessen wir jede Haftung aus. Nach Erhalt der Tageskarte haftet der Inhaber bei allfälligem Verlust oder Diebstahl.

11) Bezogene Tageskarten werden von der Gemeindekanzlei nicht zurückgenommen.