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Neuer Pass

Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passes, sofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Man darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.
Seit dem 01.03.2010 werden nur noch biometrische Pässe (Pass 10) ausgestellt. Die alten Passmodelle (Pass 03 und Pass 06) bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.


Neuen Pass bestellen

Der neue biometrische Schweizerpass kann nicht mehr über die Gemeinde bestellt, sondern muss über das kantonale Ausweiszentrum in Solothurn beantragt werden.

Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können den Antrag:
  • bequem über das Internet unter www.schweizerpass.ch einreichen.
  • telefonisch unter 032 627 63 70 stellen.
  • oder direkt bei der persönlichen Vorsprache im neuen Ausweiszentrum abwickeln.

Bei allen Antragsarten werden zuerst die notwendigen Daten erfasst, geprüft und dann ein Termin für die biometrische Datenerfassung vereinbart. Die Biometriedatenerfassung umfasst die Aufnahme des Gesichtsbildes, die digitale Erfassung zweier Fingerabdrücke sowie die Unterschrift.

Passausstellung im Eilverfahren

In dringenden Fällen können Pässe im Eilverfahren ausgestellt werden. Dabei ist ein Aufpreis zu entrichten. Das kantonale Ausweiszentrum in Solothurn gibt unter 032 627 63 70 gerne Auskunft dazu.

Passausstellung im Ausland

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie Ihren Pass und den Termin zur Erfassung der biometrischen Daten ebenfalls online beantragen. Füllen Sie dazu das Antragsformular auf www.schweizerpass.ch aus und wählen Sie beim Wohnsitz “Ausland“. Bei Fragen oder für telefonische Passbestellungen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Vertretung (Konsulat).

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