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Hundesteuer 2026

8. April 2026

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden in den kommenden Tagen versendet.

Die Hundesteuer ist jährlich für jeden Hund zu entrichten, der am 1. April älter als drei Monate ist. Die Abgabe beträgt CHF 120.00 pro Hund (inkl. kantonaler Anteil von CHF 35.00). Die Hundesteuer ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Nicht bezahlte Rechnungen werden nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gemahnt, die Mahngebühr beträgt ab der zweiten Mahnung CHF 20.00. Nichtbezahlung führt gem. § 11 und § 15 vom Hundegesetz zu einer Strafanzeige.

Anmeldung:
Für die Anmeldung eines Hundes ist eine Kopie des Impfbüchleins oder des Heimtierausweises einzureichen.

Ersthundehaltende:
Bitte melden Sie sich vorab bei den Einwohnerdiensten Lostorf. Ihre Daten werden erfasst und Sie erhalten anschliessend Ihre Zugangsdaten. Die Registrierung des Hundes erfolgt danach durch den Tierarzt.

Kennzeichnung:

  • Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate gechippt werden.
  • Importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen nach Einfuhr durch einen Tierarzt überprüft und registriert werden.

Meldepflichten

Die Hundehalter und Hundehalterinnen sind selbst verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS gemeldet werden:

  • Halterwechsel, d.h. Abgabe und Übernahme des Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Die Meldung kann über www.amicus.ch oder die kostenlose App animundo erfolgen.

Weitere Hinweise

  • Mit der App animundo können Sie Ihre registrierten Hunde verwalten, Vermisstmeldungen erfassen sowie die elektronische ePetCard nutzen.
  • Die bisherige physische PetCard wird nicht mehr ausgestellt.
  • Namens- und Adressänderungen sind den Einwohnerdiensten zu melden.