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Biometrische Identitätskarte - Einführung

30. September 2026

Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer die vom Bund eingeführte biometrische Identitätskarte beantragen. Der Kanton Solothurn hat in der MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 24.09.2026 darüber informiert.

Die neue biometrische Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der Europäischen Union (EU) auch künftig frei reisen können. Die Länder der EU stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Der Bund empfiehlt daher Personen, welche innerhalb der EU reisen, die biometrische ID.

Die biometrische Identitätskarte ist mit einem Datenchip ausgestattet, die ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit ist die Identitätskarte besser vor Missbrauch geschützt.

Der Bezug dieser neuen Identitätskarte ist freiwillig. Für die Ausstellung der biometrischen ID sind die Kantone verantwortlich. Im Kanton Solothurn kann die biometrische ID beim Ausweiszentrum Solothurn beantragt werden. Interessierte können bereits
jetzt einen Termin telefonisch vereinbaren (032 627 63 70). Eine Terminvereinbarung online (schweizerpass.ch) ist ab dem 2. November 2026 möglich.

Im Ausweiszentrum werden die biometrischen Daten aufgenommen. Die Gebühren für die biometrische ID entsprechen jener der bisherigen Identitätskarte:
70 Franken für Erwachsene und 35 Franken für Minderjährige.

 

Nicht biometrische Identitätskarten bleiben gültig
Die Bürgerinnen und Bürger können künftig je nach Bedarf zwischen der neuen biometrischen ID und der nicht biometrischen ID wählen. Für Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische ID ausreichend. Eine solche kann auch künftig weiterhin bei den Gemeinden im
Kanton Solothurn beantragt werden. Die bereits ausgestellten nicht biometrischen Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum ebenfalls gültig.