Inhalt

Anlassbewilligung / Gesuchsformular

Gemäss dem neuen kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes sind neu ab 1. Januar 2016 die Einwohnergemeinden für die Erteilung von Anlassbewilligungen zuständig. Als Anlass gilt eine Veranstaltung, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

• die Veranstaltung ist öffentlich (z.B. Dorfmäret, Dr schnällscht Lostorfer, Autoausstellung usw.);

• die Veranstaltung findet nicht in einem Gastwirtschaftsbetrieb statt (z.B. Kaffeehauskonzert, Tombola an Gewerbeausstellung usw.);

• es werden Getränke und Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben (z.B. Beizlifest, Turnerabend, Jahreskonzert usw.);

• es wird öffentlicher oder privater Raum beansprucht (z.B. Fasnachtsumzug,
1. Maifest, Mountain-Bikerennen usw.).


Gesuch 3 Monate vorher einreichen
Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist im Normalfall drei Monate vor der Veranstaltung einzureichen, wobei die Gemeinden (z.B. für kleinere Anlässe) auch kürzere Fristen akzeptieren können. Die Gemeinde stellt dazu ein Formular zur Verfügung, welches auf der Homepage der Gemeinde (www.lostorf.ch) heruntergeladen werden kann.

Zusätzliche Bewilligungen
Je nach Grösse eines Anlasses sind zudem verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen (z.B. bei Benützung der Kantonsstrasse oder Benützung des Waldes) oder Konzepte (z.B. Jugendkonzept, Sicherheitskonzept, Verkehrskonzept, Abfallkonzept) einzureichen.

An einem grossen Anlass, wie z.B. an einem Kantonalturn- oder Kantonalschwingfest, braucht es ein Sicherheitskonzept. Bei solchen Anlässen müssen unter Umständen Strassen gesperrt werden, vielleicht wird auch eine Fläche im Wald für den Anlass genutzt. In diesen Fällen würde sich die Gemeinde an die genannten Stellen wenden und als Leitbehörde das Bewilligungsverfahren koordinieren. Am Schluss ist es aber die Gemeinde, die dem Gesuchsteller die Erlaubnis für den An¬lass erteilt. Dann gibt es eine einzige Bewilligung für den Anlass, auch wenn mehrere Gesuche verlangt waren.

Für die Veranstalter von grossen oder auch regelmässig durchgeführten Anlässen bedeutet die neue Regelung keine grosse Umstellung.


Gebühren
Die Gebühren sind im Gebührentarif der Gemeinde geregelt.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt