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Abmeldung / Wegzug (eUmzug)

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

Persönliche Abmeldung
Schweizerbürgerinnen und -bürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
• Neue Adresse
• Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)

Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
• Ausländerausweis
• Neue Adresse

eUmzug Onlineabmeldung
Bitte beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Drittstaatsangehörige sowie EU/EFTA-Bürger mit Ausweis L können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Bei der Abmeldung via eUmzug wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und -bürger direkt von uns der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.

Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorzusprechen.

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