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Identitätskarte

Informationen über die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte finden Sie am Schluss.

Identitätskarte
Für die Bestellung einer ID (ohne Pass) muss jede Person persönlich (auch Neugeborene und Kinder) bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Ab dem 7. Geburtstag muss der Antrag unterschrieben werden. Bei Personen, die noch nicht volljährig sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 

Was wird benötigt?
- Aktuelles Passfoto (mit Vorteil von einem Fotografen erstellt). Sie können uns das Foto auch vorgängig digital per Mail zukommen lassen: info@lostorf.ch (siehe Fotomustertafel)
- Alte Identitätskarte
- Verlustmeldung einer Schweizer Polizeistelle, falls die ID nicht mehr auffindbar ist
- Gebühr (bar oder mit Karte)

Personen, die noch nicht volljährig sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. durch den Beistand oder der Beiständin zu begleiten. Die Begleitperson einer Person unter umfassender Beistandschaft muss den entsprechenden Ernennungsakt vorlegen sowie sich persönlich (mit Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) ausweisen können. Bei Anträgen für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge sind vom nicht anwesenden Elternteil die schriftliche Einwilligung mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular EinwilligungserklärungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie eine Ausweiskopie (Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) vorzuweisen

Gültigkeit
Erwachsene: 10 Jahre
Minderjährige: 5 Jahre

Gebühren
Erwachsene: CHF 70.00
Minderjährige: CHF 35.00

Kombiantrag Pass/ID
Es ist möglich die Identitätskarte in Kombination mit dem Pass zu beantragen, jedoch ist dies nur über das Ausweiszentrum Solothurn möglich: AusweiszentrumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ausweisverlust
Ist Ihr Ausweis (ID oder Pass) verloren gegangen, wurde gestohlen oder zerstört? Jeder Verlust eines Ausweises ist sofort nach Feststellung einer Schweizer Polizeistelle anzuzeigen, welche eine Verlustanzeige ausstellt. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss nach der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.

Pass
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon mit dem Ausweiszentrum Solothurn (Tel. 032 627 63 70) oder starten Sie den BestellprozessExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Provisorischer Pass (Notpass):
Wenn die Zeit zur Beantragung eines Passes nicht ausreicht, muss ein provisorischer Pass beantragt werden.

Ein provisorischer Pass wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate, ausgestellt. Einige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.

Der Notpass kann direkt im Ausweiszentrum Solothurn oder am Flughafen (melden Sie sich bei der Flughafenpolizei) beantragt werden, wird vor Ort produziert und ausgehändigt. Die provisorischen Pässe sind nach der Rückkehr in die Schweiz zu retournieren.

Biometrische Identitätskarte
Die Schweiz sieht für Ende 2026 die Einführung einer biometrischen Identitätskarte vor. Die biometrische ID wird mit einem Chip versehen sein, der persönliche Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke enthält. Die auf dem Chip gespeicherten Daten bieten zusätzliche Sicherheit gegen Fälschung und Identitätsdiebstahl. Zudem garantiert die biometrische ID, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch langfristig ohne Einschränkungen innerhalb der EU reisen können.

Ab Einführung der biometrischen ID werden Schweizer Bürgerinnen und Bürger wählen können, welches Ausweismodell der ID sie erhalten möchten. Während die bisherige ID weiterhin bei der Einwohnergemeinde beantragt werden kann, ist für die Beantragung der biometrischen ID das Ausweiszentrum zuständig.

Der Bund empfiehlt die biometrische ID und geht davon aus, dass ein Grossteil der Schweizerinnen und Schweizern die biometrische ID bestellen werden. Spätestens ab 2031 verlieren alle alten, chip- und biometrielosen Ausweisdokumente von Ländern der EU ihre Gültigkeit als Reisedokument im Schengen-Raum.

Laufende Projekte: FedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

Zugehörige Objekte

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